Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Wenden Sie sich an die Wallonische Region für den Immobiliensteuervorabzug für Ihr in der Wallonischen Region gelegenes Gut.

Datum:

Besitzen Sie ein Gut (Haus, Grundstück, Geschäft usw.), das in der Wallonischen Region liegt?

Zur Erinnerung, seit dem 1. Januar 2021 wird der Immobiliensteuervorabzug von der wallonischen Steuerverwaltung (ÖDW Steuerwesen) bearbeitet.

Wenden Sie sich an den ÖDW Steuerwesen, wenn Sie Fragen oder Anträge bezüglich des Immobiliensteuervorabzugs für Ihr Gut haben, das in der Wallonischen Region liegt.

Die Zahlungen für den Immobiliensteuervorabzug müssen auf das Konto des ÖDW Steuerwesen BE09 0912 1503 2457 überwiesen werden, indem Sie die strukturierte Mitteilung angeben, die Sie auf Ihrer Zahlungsaufforderung finden.

Sie brauchen den FÖD Finanzen diesbezüglich nicht zu kontaktieren. Wir haben keinen Zugang mehr zu Ihrer Akte.