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Vorschüsse auf Unterhaltsleistungen von März 2018

Datum:

Die Vorschüsse auf Unterhaltsleistungen von März werden nach 23. März 2018 gezahlt.

Die Höchstgrenze der Existenzmittel des nicht unterhaltspflichtigen Elternteils wird für das Jahr 2018 auf 1800 Euro netto pro Monat festgelegt, erhöht um 68 Euro pro Kind zu Lasten.