Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Änderung der Versendung der Steuerbescheide von Personen unter vorläufiger Verwaltung ab dem Steuerjahr 2023

Datum:

Ab dem Steuerjahr 2023 ändern wir die Versendung der Steuerbescheide von Personen unter vorläufiger Verwaltung:

  • Der Steuerpflichtige erhält seinen Steuerbescheid an seinem Wohnsitz.
  • Der bei unserem FÖD registrierte vorläufige Verwalter erhält eine Kopie dieses Steuerbescheids.

Auf der Kopie stehen die folgenden Kontaktinformationen des Empfängers:

  • Name des Steuerpflichtigen,
  • c/o Name des registrierten vorläufigen Verwalters,
  • Adresse des Verwalters (gemäß den Verpflichtungen des Zivilgesetzbuches).

Achtung! Am Dienstag, den 8. August 2023, werden wir ausnahmsweise eine begrenzte Anzahl von Steuerbescheiden an Verwalter versenden, ohne ihren Namen in den Kontaktdaten des Empfängers zu erwähnen (ohne c/o Name des registrierten vorläufigen Verwalters). Wir werden dieses technische Problem für die nächsten Versendungen beheben.