Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Verlängerung der Zahlungs- und Widerspruchsfrist um 1 Monat für alle Steuerbescheide zur Steuer der natürlichen Personen mit Datum vom 15. Oktober bis zum 15. Dezember 2021

Datum:

Es ist möglich, dass Sie Ihren Steuerbescheid mit einem Datum ab dem 15. Oktober erst einige Wochen später per Post erhalten. Ihr Steuerbescheid ist jedoch bereits ab dem Erstellungsdatum in MyMinfin verfügbar.

Damit diese Verzögerung keine negativen Auswirkungen für Sie hat, haben wir die Zahlungsfrist und die Widerspruchsfrist um einen Monat verlängert.

Einige Beispiele: 

Datum des Steuerbescheids Angepasster äußerster Zahlungstermin Angepasste Frist für die Einreichung eines Widerspruchs
15.10.2021 15.01.2022 19.05.2022
19.11.2021 20.02.2022 23.06.2022

Um eine gerechte Behandlung zu gewährleisten, gilt diese Fristverlängerung für alle betroffenen Steuerbescheide, unabhängig davon, ob Sie sie auf Papier oder nur in Ihrer eBox erhalten.

Erstattung

Für Steuerbescheide mit einem zu erstattenden Betrag erfolgt die Erstattung innerhalb der gewöhnlichen Frist von 2 Monaten ab dem Datum des Steuerbescheids.

  • Erwarten Sie Ende Dezember oder Ende Januar eine Steuerrückerstattung?
    Das auf Ihrem Steuerbescheid angekündigte Datum für die Erstattung wird eingehalten. Wenn Sie für diese Erstattung eine Änderung der Kontonummer mitteilen möchten, tun Sie dies so schnell wie möglich über MyMinfin.
     
  • Haben Sie Ende November eine Steuerrückerstattung erwartet und diese noch nicht (oder nicht vollständig) erhalten?
    Es ist grundsätzlich möglich, dass Ihre Erstattung aufgrund nicht beglichener Schulden, einer von Ihnen genehmigten Schuldforderungsabtretung zugunsten eines persönlichen Gläubigers oder aufgrund einer besonderen Situation (wie z. B. einer tatsächlichen Trennung oder eines Todesfalls), die uns daran gehindert hat, die Erstattung rechtzeitig vorzunehmen, zurückgehalten wurde.

    ​Um einen Überblick über den Stand Ihrer Schulden und Erstattungen zu erhalten und um festzustellen, ob Ihre Erstattung zur Begleichung einer ausstehenden Schuld verwendet wurde, können Sie: