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Update COVID 19: Zusammenfassung der angepassten Maßnahmen für die Herstellung von hydroalkoholischen Gelen und alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln für die Hände

Datum:

Wer darf hydroalkoholische Gele und alkoholhaltige Desinfektionsmittel für die Hände herstellen?

  1. Zugelassene Lagerinhaber, deren Bewilligung den Code S400 enthält und die über eine (vorübergehende oder sonstige) Bewilligung „Biozide“ des FÖD Volksgesundheit, GD Umwelt verfügen.
  2. Apotheker

1. Welche Bedingungen müssen die zugelassenen Lagerinhaber erfüllen, deren Bewilligung den Code S400 enthält und die über eine (vorübergehende oder sonstige) Bewilligung „Biozide“ des FÖD Volksgesundheit, GD Umwelt verfügen?

Welchen Alkohol dürfen sie verwenden?

Der Alkohol, den sie zur Herstellung dieser hydroalkoholischen Gele verwenden dürfen, muss kein Denaturierungsmittel enthalten, sofern das Endprodukt einen gelierenden Bestandteil enthält.

Eigenschaften oder Bedingungen, die das hydroalkoholische Gel erfüllen muss?

  • Das Gel muss ein oder mehrere Gelierungsmittel enthalten.
  • Eine mit Gel gefüllte Glaspipette mit einem Innendurchmesser von 5 mm muss transparent bleiben.
  • Die Viskosität des Gels, gemessen bei einer Temperatur von 20°C mit Hilfe eines rotierenden Zylinders, muss mehr als 1 000 mPa s (Millipascalsekunde) betragen.
  • Das Gel muss ein nichtnewtonsches Verhalten aufweisen, d. h. die mittels eines rotierenden Zylinders bei verschiedenen Geschwindigkeiten gemessene Viskosität muss stark variieren.

In den alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln für die Hände ist kein gelierender Bestandteil enthalten und ein Denaturierungsmittel muss enthalten sein (entweder 3 l Äther oder 3 l Isopropanol + 1 g Denatoniumbenzoat oder 78 g tert-Butanol und 1 g Denatoniumbenzoat, jeweils pro hl absoluten Alkohols).

Dann dürfen die hydroalkoholischen Gele und alkoholhaltigen Desinfektionsmittel für die Hände frei von Akzisen geliefert werden.

Für den Zusatz eines Bestandteils in Form von Gel oder Denaturierungsmitteln können Ausnahmen von den oben genannten Bedingungen gewährt werden, sofern hydroalkoholische Gele oder alkoholhaltige Desinfektionsmittel für die Hände an Personen geliefert werden, die im Gesundheitswesen tätig sind. Unter den im Gesundheitswesen tätigen Wirtschaftsbeteiligten verstehen wir: Organisationen und/oder Personen (sowohl natürliche als auch juristische), die Gesundheitsfürsorge sowie logistische und unterstützende Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören unter anderem Krankenhäuser, Pflegeheime usw. Es ist wichtig, dass der Endverbraucher im Gesundheitswesen tätig ist; die endgültige Verantwortung liegt immer beim Hersteller dieser hydroalkoholischen Gele oder alkoholhaltigen Desinfektionsmittel für die Hände, der verwaltungsrechtlich nachweisen muss, dass der Endverbraucher tatsächlich im Gesundheitswesen tätig ist.

In diesem Fall kann die Zusammensetzung der Rezeptur 1 der WHO (Weltgesundheitsorganisation) verwendet werden, nämlich:

  • Ethanol: 80 %
  • Wasserstoffperoxid: 0,125 %
  • Glycerin: 1,45 %
  • Wasser

2. Welche Bedingungen müssen Apotheker erfüllen?

Müssen Apotheker über eine Bewilligung verfügen?

Auf der Grundlage des Beschlusses der Generalverwaltung Zoll und Akzisen und des Königlichen Erlasses vom 18. März 2020 dürfen Apotheken ohne Bewilligungen hydroalkoholische Gele und alkoholhaltige Desinfektionsmittel für die Hände herstellen. 

Bei wem müssen sie ihren Alkohol kaufen?

Sie dürfen ihren Alkohol (ob denaturiert oder nicht) nur von in Belgien zugelassenen Lagerinhabern für Alkohol und alkoholische Getränke beziehen. 

Welche Dokumente brauchen sie, um Alkohol zu kaufen?

Dies kann mittels eines gewöhnlichen Handelsdokuments geschehen, aber die zugelassenen Lagerinhaber müssen ein AC4 vorlegen (wie in der aktuellen Mitteilung vorgesehen).

3. Weitere häufige Fragen:

An wen können zugelassenen Lagerinhaber, die über einen Vorrat an Alkohol verfügen, diesen Alkohol, und darunter auch den nicht denaturierten Alkohol, liefern?

Sie können diesen mittels eines Handelsdokuments an Apotheker im Rahmen des Königlichen Erlasses vom 18. März 2020 liefern.

Was können sie sonst noch mit ihrem Lagerbestand machen?

  • Sie können ihre eigenen Desinfektionsgele herstellen und liefern, unter der Bedingung, dass sie den Code S400 beantragen und eine vorübergehende Bewilligung „Biozide“ beim FÖD Volksgesundheit, GD Umwelt beantragen.
  • Oder sie können ihren Alkohol der geltenden Gesetzgebung entsprechend mit dem e-VD an andere Unternehmen senden, die über ein S400 verfügen.

Wie kann der Code S400 beantragt werden?

Über die zentrale Kontaktstelle der GVZ&A: da.ops.acc@minfin.fed.be

Sie können Ihren Antrag nur per E-Mail stellen und dieser muss folgende Angaben enthalten:

*    detaillierte Angaben zum Antrag:

  • Denaturierung von Alkohol
  • Herstellung von hydroalkoholischen Gelen und alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln für die Hände

*    Angaben zur geschätzten Menge Alkohol, die denaturiert werden muss

*    Angaben zu den verwendeten Denaturierungsmitteln

*    Angaben zum Lieferanten der Denaturierungsmittel

Wenn Sie einen Antrag für die Herstellung von hydroalkoholischen Gelen und alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln für die Hände stellen, müssen Sie auch eine Kopie der Genehmigung „Biozide“ des FÖD Volksgesundheit GD Umwelt vorlegen.

Wer kann einen Code S400 beantragen?

Zugelassene Lagerinhaber für Energieerzeugnisse oder für Alkohol und alkoholische Getränke.