Haben Sie Ihren Steuerbescheid für Steuerjahr 2019 für die Steuer der natürlichen Personen, Gesellschaftssteuer, Steuer der Gebietsfremden oder Steuer der juristischen Personen erhalten?
Dann überprüfen Sie bitte das Versanddatum (oben rechts im Schreiben). Denn die Föderalregierung hat aufgrund der Coronavirus-Krise beschlossen, die Zahlungsfrist für Steuerbescheide, die nach dem 12. März 2020 erstellt wurden, um zwei Monate zu verlängern. Es war jedoch nicht möglich, die Zahlungsfrist in den Steuerbescheiden anzupassen, die bis zum 27. März 2020 versandt wurden. In diesen ist also immer noch die übliche Zahlungsfrist von zwei (anstatt von nun vier) Monaten aufgeführt.
Auch wenn diese verlängerte Zahlungsfrist nicht in den Steuerbescheiden aufgeführt ist, gilt sie dennoch für die obengenannten Steuerbescheide. Sie müssen also nichts weiter unternehmen, um diese verlängerte Frist in Anspruch nehmen zu können. Die davon betroffenen Steuerbescheide und deren äußerste Zahlungsfrist, werden in folgender Tabelle aufgeführt:
Versanddatum des Steuerbescheids |
Zahlungsfrist |
17.03.2020 |
17.07.2020 |
18.03.2020 |
18.07.2020 |
19.03.2020 |
19.07.2020 |
20.03.2020 |
20.07.2020 |
23.03.2020 |
23.07.2020 |
24.03.2020 |
24.07.2020 |
25.03.2020 |
25.07.2020 |
27.03.2020 |
27.07.2020 |
Wenn Sie sicher sein möchten, dass die Zahlung rechtzeitig erfolgt, sollten Sie nicht bis zum letzten Tag warten. Zahlen Sie ganz einfach online über MyMinfin.be.
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