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Update COVID 19: Verpflichtender Nationaler Zusatzcode für Mundmasken

Datum:

Ab Dienstag 19.05.2020 ist ein nationaler Zusatzcode für die Einfuhr und Ausfuhr von Mundmasken verpflichtend. Dieser Code muss in Feld 33 Unterabschnitt 5 des Einheitspapiers vermerkt werden.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die betreffenden Warencodes sowie deren nationale Zusatzcodes (siehe auch Tarbel-Website).

  1. Code 1070: FFP-Maske (persönliche Schutzausrüstung)
    Warencode: 4818 9010 – 4818 9090 – 6307 9098 – 9020 0000
  2. Code 1071: chirurgische Maske (medizinisches Hilfsmittel)
    Warencode: 4818 9010 – 4818 9090 – 6307 9098
  3. Maske 1072: Komfortmasken (Andere als FFP oder chirurgische, selbst hergestellte Stoffmasken usw. inbegriffen)
    Warencode: 4818 9010 – 4818 9090 – 6307 9010 - 6307 9098 – 9020 0000
  4. Code 1073: Sonstiges
    Warencode: 4818 9010 – 4818 9090 – 6307 9010 - 6307 9098 – 9020 0000

Diese Regeln werden eingeführt:

  • um die verschiedenen Typen von Mundmasken klar zu unterscheiden. Jede Kategorie von Masken hat ihren eigenen Qualitätsanspruch, der von der FAAGP und vom FÖD Wirtschaft überprüft wird.
    Zum Beispiel: Eine Komfortmaske bietet nicht den gleichen Schutz gegen den Virus wie eine chirurgische Maske. Die Kategorisierung einer Komfortmaske als chirurgische Maske bringt unweigerlich Probleme im Gesundheitssektor mit sich. Siehe ebenfalls die Website der FAAGP und des FÖD Wirtschaft für weitere Auskünfte,
  • um eine flexiblere Bearbeitung der Anmeldung der Mundmasken zu gewährleisten, wenn sie korrekt angemeldet wurden,
  • um die Identifizierung und Kontrolle der obligatorischen Ausfuhrlizenzen zu erleichtern. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft  und der Generalverwaltung Zoll und Akzisen.