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Update COVID 19: Die FAAGP verfeinert die Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelknappheit

Datum:

Belgien fungiert als logistische Schnittstelle für bestimmte Medikamente. Das Ausfuhrverbot außerhalb des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) kann für andere Länder also dazu führen, dass sie keinen Zugang zu diesen Medikamenten haben. Aus diesem Grund wird das Ausfuhrverbot durch eine Notifizierungspflicht bei der Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAAGP) ersetzt. Im Interesse der belgischen Patienten kann die FAAGP jederzeit die Ausfuhr verbieten.

Am 01.04.2020 hat die FAAGP verschiedene Maßnahmen ergriffen, um eine Arzneimittelknappheit in Zeiten der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) zu verhindern. Diese Maßnahmen wurden in der konsolidierten Fassung des Beschlusses des Generalverwalters der FAAGP weiter verfeinert und mehrere Notfallmaßnahmen wurden ergriffen, um einer Arzneimittelknappheit im Zusammenhang der SARS-CoV-2-Pandemie entgegenzuwirken.