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Das Verfahren für die Befreiung von Einfuhrabgaben und der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren (die für den Kampf gegen die COVID-19-Pandemie benötigt werden) wurde leicht angepasst.
Künftig sind zwei Verpflichtungen erforderlich, um in den Genuss dieser Befreiung zu kommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website „Befreiung von Zöllen und Steuern im Katastrophenfall“.