Datum:
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/568 vom 24. April 2020 (Amtsblatt L129) über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Produkte war bis einschließlich 25. Mai 2020 in Kraft.
Das bedeutet, dass ab dem 26. Mai 2020 für die Ausfuhr bestimmter persönlicher Schutzausrüstungen, die in Anhang I der vorgenannten Verordnung aufgeführt sind, keine Ausfuhrgenehmigung mehr vorgelegt werden muss.