Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Update - Antrag über das EU-Zollportal für Wirschaftsbeteiligte

Datum:

Ab dem 1. Oktober 2019 kann der Wirtschaftsbeteiligte seinen AEO-Antrag nur noch elektronisch über das EU-Zollportal für Wirtschaftsbeteiligte im Rahmen des spezifischen Zollportals eAEO (eAEO-STP) stellen.  

Welche Schritte sind zu folgen?