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Unterstützungsmaßnahme Coronavirus: Anpassung der Prozentsätze für Vorauszahlungen der Einkommensteuer

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Die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ergriffenen Maßnahmen betreffen eine große Zahl von Unternehmen. Für Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Coronavirus-Krise Liquiditätsprobleme haben, hat die Regierung beschlossen, die Vergünstigungsprozentsätze aufgrund geleisteter Vorauszahlungen für die dritte und vierte Teilzahlung am 10. Oktober bzw. 20. Dezember zu erhöhen. Dank dieser Unterstützungsmaßnahme ist der Aufschub ihrer Vorauszahlungen weniger nachteilig.

Die untenstehende Tabelle enthält die angepassten Prozentsätze für die Vorauszahlungen. Wie oben erwähnt, sind diese im dritten und vierten Quartal höher (es sei denn, es werden Dividenden gezahlt):

Steuer der natürlichen Personen GSt. (keine Dividende) GSt. (Dividende gezahlt)
VZ1 3 % 9 % 9 %
VZ2 2,5 % 7,5 % 7,5 %
VZ3 2,25 % 6,75 % 6 %
VZ4 1,75 % 5,25 % 4,5 %

Diese Maßnahme richtet sich an die Unternehmen, die Liquiditätsprobleme haben. Sie gilt also nicht für Unternehmen, die:

  • ihre eigenen Anteile zurückkaufen oder ihr Kapital reduzieren,
  • zwischen dem 12. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 Dividenden zahlen oder zuteilen.

Die erhöhten Prozentsätze gelten auch nicht für natürliche Personen, die aufgrund der Vorauszahlungen weitere Vergütungen erhalten könnten.

Die Prozentsätze der Steuererhöhungen selbst bleiben unverändert, ebenso wie die Daten für die Vorauszahlungen.