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Unbezahlte Verkehrsgeldbußen: Verfolgung zukünftig erleichtert

Datum:

Ein neuer automatisierter Datenfluss zwischen dem FÖD Justiz und dem FÖD Finanzen wird zukünftig die Beitreibung von Verkehrsgeldbußen erleichtern.

Verkehrsgeldbußen (selbst ältere) können dann schneller von den Behörden eingefordert werden. Bei nicht bezahlten Geldbußen sendet der Prokurator des Königs dem Zuwiderhandelnden per Einschreiben eine neue Zahlungsbenachrichtigung (genannt „Zahlungsaufforderung“) zu. Diese neue Aufforderung wird verbindlicher sein und Folgendes umfassen:

  • eine Erhöhung des ursprünglich geschuldeten Betrags um 35 % ,
  • ein Verwaltungsentgelt,
  • einen Beitrag zum „Sonderhilfsfonds für Opfer vorsätzlicher Gewalttaten und für Gelegenheitsretter“. 

Wird die Geldbuße jedoch weiterhin nicht bezahlt, so muss der Prokurator des Königs die Zuwiderhandelnden nicht mehr vor das Polizeigericht laden. Er kann sich direkt an den FÖD Finanzen wenden, um die Beitreibung der Schuld zu gewährleisten. Dazu verwendet Letzterer alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel: Pfändung von Lohn, Arbeitslosengeld, Bankkonten, Steuerrückzahlungen, Pfändung von Möbeln usw.

Mit diesem digitalisierten und automatisierten Verfahren zur schnellen Übertragung von Akten zwischen den beiden Einrichtungen stärkt der FÖD Finanzen seine Rolle als größter Beitreiber des Landes. Die Finanzen des Staates werden so gerecht und auf unparteiische Weise verwaltet. Die Beitreibungsverfahren sind nämlich objektiver und kostengünstiger für den Bürger.