Datum:
Wenn Sie noch eine (verspätete) Erklärung 2017 (Einkünfte 2016)
- zur Steuer der natürlichen Personen
- zur Steuer der Gebietsfremden (natürliche Personen)
einreichen müssen, ist dies online bis 29. März 2018 möglich.
Nach dem 29. März 2018 müssen Sie eine Erklärung auf Papier einreichen. Wenn Sie kein Papierformular besitzen, wenden Sie sich an Ihr Veranlagungsamt (Team Aktenverwaltung).