Unter bestimmten besonderen Bedingungen ist es auf Antrag möglich, eine Steuergutschrift für die Erhöhung der pauschalen Kilometerentschädigung für Dienstfahrten zu erhalten, die im Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt wurden.
Weitere Informationen:
- Gesetz vom 20. November 2022, Artikel 59 bis 63
- Königlicher Erlass vom 26. Dezember 2022
Ab dem Steuerjahr 2023 – Antrag über die Erklärung
Sie können den Antrag über Ihre Steuererklärung stellen, wenn die Zahlung oder Zuerkennung innerhalb des Besteuerungszeitraums des betreffenden Steuerjahres erfolgt.
Für das Steuerjahr 2022 – Antrag über das Formular 275CIK
Sie können den Antrag ab sofort über das Formular 275CIK stellen, wenn die Zahlung oder Zuerkennung innerhalb des Besteuerungszeitraums des Steuerjahres 2022 erfolgt ist.
Reichen Sie dieses Formular bis spätestens 31. März 2023 ein.
Wenn die äußerste Frist für die Einreichung Ihrer Erklärung nach dem 31. März 2023 liegt: Reichen Sie das Formular spätestens am äußersten Datum für die Einreichung Ihrer Erklärung ein.
Reichen Sie das Formular 275CIK über MyMinfin ein:
- Besuchen Sie die Website MyMinfin.be.
- Identifizieren Sie sich.
- Sie gelangen zu „Meine Interaktionen“ > „Ein Formular ausfüllen“.
- Geben Sie in dem Feld „Identifikationsnummer“ die Nummer „275CIK“ ein.
Nur für die Steuer der natürlichen Personen und für die Steuer der Gebietsfremden/Natürliche Personen: Das Formular 275CIK kann auch per Post gesendet werden:
FÖD Finanzen
Avenue du Prince de Liège 133 bte 555
5100 Namur