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Steuerermäßigung bei einem Verzicht auf Miete

Datum:

Diese Maßnahme wurde verlängert.
 

Vermieter, die Mietern, die ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Maßnahmen schließen mussten, für die Monate März, April und/oder Mai 2021 die Miete erlassen, haben Anspruch auf eine Steuerermäßigung von 30 % für die erlassenen Mieten. Bei der Gesellschaftssteuer wird der Vorteil in Form einer nicht erstattungsfähigen Steuergutschrift gewährt.

Was sind die Bedingungen?

  • Maximal 5.000 Euro pro Monat und pro Mietvertrag können für die Steuerermäßigung in Frage kommen und maximal 45.000 Euro pro Vermieter.
  • Der Vermieter muss endgültig und freiwillig auf die Miete verzichten.
  • Der Mieter muss ein Selbständiger sein, der:
    • entweder eine selbstständige Berufstätigkeit als Haupttätigkeit ausübt
    • oder gemäß der geltenden Gesetzgebung als kleines Unternehmen oder kleine Vereinigung betrachtet werden kann.

Der Verzicht muss in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter festgehalten werden.

Was müssen Sie als Vermieter tun?

Bereiten Sie eine schriftliche Mietverzichtsvereinbarung vor. Verwenden Sie dazu diese Mustervereinbarung. Auf diese Weise können Sie einfach überprüfen, ob die Bedingungen für die Steuerermäßigung erfüllt sind. Die Verwendung der Mustervereinbarung ist fakultativ, wird jedoch empfohlen, da sie alle notwendigen Informationen enthält. Sie können auch eine eigene Vereinbarung mit Ihrem Mieter aufsetzen. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Antrag auf Steuerermäßigung möglicherweise nicht bearbeitet wird, wenn die enthaltenen Informationen unzureichend sind.

Füllen Sie die (Muster-)Vereinbarung mit dem Mieter aus und unterschreiben Sie sie. Senden Sie die schriftliche Vereinbarung bis spätestens 15. Juli 2021 an den FÖD Finanzen. Dies ist elektronisch oder per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse möglich. Bewahren Sie eine Kopie der ausgefüllten und unterschriebenen Vereinbarung für Ihre eigenen Unterlagen auf.

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, können Sie die Steuerermäßigung für das betreffende Steuerjahr in Ihrer Steuererklärung geltend machen.