Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Steuererklärung - Erinnerung an die Fristen und Hilfe beim Ausfüllen

Datum:

Erinnerung an die Fristen

Reichen Sie eine Erklärung auf Papier ein oder ändern Sie Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung über das Papierformular? Diese Frist läuft bis zum 30. Juni 2020.

Reichen Sie Ihre Erklärung über MyMinfin (Tax-on-Web) ein oder ändern Sie Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung über MyMinfin (Tax-on-Web)? Diese Frist läuft bis zum 16. Juli 2020.

Lassen Sie Ihre Erklärung von einem Bevollmächtigten (Buchhalter usw.) ausfüllen? Dies ist bis zum 22. Oktober 2020 möglich. Nehmen Sie Kontakt mit dem Bevollmächtigten auf und erstellen Sie die Vollmacht vorzugsweise vor dem 31. August 2020.

In bestimmten Fällen (höhere Gewalt) können Sie eine zusätzliche Frist für die Einreichung Ihrer Erklärung beantragen.
 

Hilfe beim Ausfüllen

Möchten Sie Ihre Erklärung von einem unserer Mitarbeiter ausfüllen lassen? Rufen Sie schnellstmöglich die Nummer 02 575 56 64 an, spätestens bis zum 29. Juni 2020. Sie erhalten einen Termin, um Ihre Erklärung telefonisch ausfüllen zu lassen.

Die telefonische Hilfe wurde eingeführt, um Ihre Sicherheit und die unserer Mitarbeiter zu gewährleisten. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen nicht mehr anstehen.

Wir wissen jedoch, dass diese telefonische Hilfe bestimmten Menschen Schwierigkeiten bereitet.

Daher bieten wir in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den ÖSHZ, die einen solchen Bedarf geäußert haben, eine außergewöhnliche Hilfe während der Sommermonate für die Steuerpflichtigen an, die nicht in der Lage sind, ihre Erklärung selbst per Telefon ausfüllen zu lassen.

Außerdem werden wir bestimmten Steuerpflichtigen im August und/oder September ein Schreiben zukommen lassen. Es handelt sich dabei um Steuerpflichtige, die

  • 2019 ihre Erklärung von einem unserer Mitarbeiter ausfüllen ließen,
  • 2020 eine Erklärung erhalten haben (also keinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung) und diese noch nicht eingereicht haben,
  • die telefonische Hilfe aufgrund von Schwierigkeiten nicht in Anspruch nehmen konnten,
  • keine Hilfe über die Gemeinden oder das ÖSHZ in Anspruch nehmen konnten.

Dieses Schreiben wird nur diese Steuerpflichtigen dazu auffordern, zu einem bestimmten Termin an einem bestimmten Ort vorstellig zu werden, um ihre Erklärung ausfüllen zu lassen.