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Steuer der natürlichen Personen: Bei gemeinsamen Erklärungen ist das Alter von jetzt an das einzige Kriterium, um die Reihenfolge der Spalten und die Zuweisung der Codes zu bestimmen

Datum:

Welche Auswirkungen hat dies auf die Erklärung (auf Papier und über Tax-on-Web)?

Ab dem Steuerjahr 2023 gilt dies für alle Steuerpflichtigen, die verheiratet sind oder gesetzlich zusammenwohnen (Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts):

  • Die ältere Person vervollständigt die linke Spalte (Codes, die mit 1 oder 3 beginnen).
  • Die jüngere Person vervollständigt die rechte Spalte (Codes, die mit 2 oder 4 beginnen).

Wir unterscheiden also nicht mehr zwischen Mann und Frau, wenn es um die Reihenfolge der Spalten oder die Zuweisung von Codes geht.

Welche Auswirkungen hat dies auf die anderen Dokumente?

Beim Vorschlag der vereinfachten Erklärung, dem Steuerbescheid und jedem anderen Dokument, in dem Steuerdaten angegeben werden, folgen wir demselben Prinzip:

  • Codes, die mit 1 oder 3 beginnen, sind für die ältere Person bestimmt.
  • Codes, die mit 2 oder 4 beginnen, sind für die jüngere Person bestimmt.
  • Wenn die Angaben in zwei Spalten dargestellt werden, erscheinen die Angaben der älteren Person in der linken Spalte.

Weshalb diese Änderung?

Die Steuererklärung und andere damit verbundene Dokumente müssen sich mit den Veränderungen der Gesellschaft weiterentwickeln.

Bisher standen bei Partnern unterschiedlichen Geschlechts (verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend) die Angaben des Mannes systematisch vor denen der Frau.

Die Gleichstellung der Geschlechter ist jedoch ein bedeutender Wert für uns. Wir wollten diese Unterscheidung vermeiden und sie durch ein neutraleres Kriterium ersetzen.

So bestimmt das Alter von jetzt an in allen Fällen die Reihenfolge der Angaben.

Und die Steuer der Gebietsfremden (natürliche Personen)?

Dieses neue Prinzip wird ab dem Steuerjahr 2023 auch auf die Steuer der Gebietsfremden angewendet.