Spenden an ukrainische Bürger: Modalitäten für Steuerpflichtige, die spenden möchten

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Möchten Sie als Unternehmen der von der Krise betroffenen ukrainischen Bevölkerung materielle Unterstützung zukommen lassen?

Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände müssen Steuerpflichtige, die sich für eine Spende entscheiden, die MwSt. auf Sachspenden für die vor Ort gebliebenen ukrainischen Bürger oder in andere Länder geflüchteten Bürger in diesem Fall nicht berichtigen.

Grundlage hierfür ist Punkt 6 „Spenden an Opfer einer Katastrophe“ des Rundschreibens 2017/C/32 über Proben und Werbegeschenke, Werbeartikel und andere Güter, die unentgeltlich verteilt werden. Um jegliche Form von Missbrauch zu vermeiden, unterliegt diese Maßnahme bestimmten Bedingungen.

Zusätzliche Informationen über die Modalitäten der Maßnahme „Spenden an Opfer einer Katastrophe aufgrund der außergewöhnlichen Umstände der Krise in der Ukraine“.