Das Modul „Sonderbefreiungsregelung zugunsten von Kleinunternehmen (SME)“, das es den Kleinunternehmen ermöglicht, sich in einem oder mehreren Mitgliedstaaten für die neue SME-Regelung zu registrieren, wird ab dem 3. März 2025 in der Anwendung Intervat verfügbar sein.
Bis zur Eröffnung müssen die belgischen Steuerpflichtigen, die dennoch ab dem 1. Januar 2025 steuerpflichtige Umsätze in einem anderen Mitgliedstaat bewirken möchten, ab Beginn dieser neuen Tätigkeit die Steuerverwaltung dieses Mitgliedstaats kontaktieren (oder sich für die OSS-Regelung anmelden, wenn die Bedingungen erfüllt sind).
Die belgischen Steuerpflichtigen, die bereits steuerpflichtige Umsätze in einem anderen Mitgliedstaat bewirken und die für die OSS-Regelung registriert sind oder die für Zwecke der MwSt. in diesem Mitgliedstaat erfasst sind, müssen diese Registrierung bzw. Erfassung beibehalten und die MwSt. auf diese Umsätze bis zur Eröffnung des SME-Moduls weiterhin in Rechnung stellen.