Am Nationalfeiertag geschlossen
Unser Contact Center und unsere Dienste sind am Montag, dem 20. Juli 2026, und am Dienstag, dem 21. Juli 2026, geschlossen.
Ausnahme: Einige Zollbehörden gewährleisten einen Bereitschaftsdienst.
Ab Mittwoch, dem 22. Juli 2026, um 9 Uhr, werden all unsere Dienste wieder per Telefon erreichbar oder nach Vereinbarung zugänglich sein.
Sie können jederzeit auf Ihre persönliche Akte zugreifen und Ihre Verwaltungsangelegenheiten über unseren Online-Schalter/MyMinfin erledigen.

Das neue Registrierkassensystem (RKS 2.0) wird ab dem 1. Juli 2026 verpflichtend

Datum:

Der Königliche Erlass, der das Inkrafttreten des RKS 2.0 endgültig festlegt, wurde am 3. Juni 2026 veröffentlicht. Ab dem 1. Juli 2026 ist diese neue Version des Registrierkassensystems für Horeca-Betriebe verpflichtend. 

Die Umstellung auf das RKS 2.0 führt zu schnelleren und für die aktuelle Technologie geeigneteren Kassen, wobei gleichzeitig die Verwaltung vereinfacht wird. Dank der nahezu in Echtzeit erfolgenden Datenübermittlung an den FÖD Finanzen wird auch die Anzahl der Kontrollen vor Ort zurückgehen. 

Dies bedeutet konkret, dass Ihre Kasse sowie Ihr Fiscal Data Module (FDM bzw. „Black Box“) über eine „RKS 2.0“-Zulassung verfügen müssen (vom Vertreiber oder dem Hersteller). 

Neue Horeca-Betriebe

Ab dem 1. Juli 2026 müssen neue Horeca-Betriebe umgehend das RKS 2.0 wählen.

Horeca-Betriebe, die bereits über ein RKS verfügen

Diese Betriebe verfügen über eine Frist, um die Vorschriften zu erfüllen. Die Frist hängt vom Kaufdatum der derzeit genutzten Kasse ab.

Kaufdatum der derzeit genutzten Kasse Äußerste Frist für die Installation des RKS 2.0
Vor dem 1. Januar 2018 Spätestens am 1. Juli 2027 
Zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2021 Spätestens am 1. Juli 2028 
Ab dem 1. Januar 2022 Spätestens am 1. Januar 2029 

Haben Sie mehrere Kassen gekauft? Dann wird das Datum der neuesten Kasse berücksichtigt (das Fiscal Data Module wird nicht berücksichtigt). 

Bitte überprüfen Sie die äußerste Frist für Ihren Betrieb 

Sie können die für Ihren Betrieb geltende äußerste Frist ganz einfach über den E-Service RKS überprüfen: Registerkarte „Mein Profil“ > „Registrierte Niederlassungseinheiten“. 

Um auf den E-Service RKS zugreifen zu können, müssen Sie: 

  • oder, wenn Sie Angestellter sind, über eine entsprechende „Rolle“ verfügen, die Ihnen der gesetzliche Vertreter zugeteilt hat („FÖDFin Restaurateure (RKS)“). 

Bereiten Sie sich auf die Umstellung vor 

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Kassenanbieter rechtzeitig zu kontaktieren, um eine reibungslose und fristgerechte Umstellung zu gewährleisten.