Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Reichen Sie Ihre MwSt-Kundenliste so bald wie möglich ein!

Datum:

Wenn Sie Ihre Kundenliste für das Jahr 2018 noch nicht eingereicht haben vor 31. März 2019, machen Sie es so bald wie möglich. Wenn Sie Ihre Liste nicht einreichen, müssen Sie eine Geldbuße von 50 bis 3.000 Euro zahlen.

Wenn Sie 2018 keinen Kunden hatten, müssen Sie eine leere Liste einreichen.

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