Säule 2 - Mindeststeuer für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen - Fristverlängerung für die Erklärungen in Bezug auf die nationale Ergänzungssteuer

Datum:

Das Gesetz vom 19. Dezember 2023 (zur Einführung einer Mindeststeuer für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen) verpflichtet zur jährlichen Einreichung einer Erklärung in Bezug auf die nationale Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax – QDMTT).

Dasselbe Gesetz legt die Frist für die Einreichung dieser Erklärung(en) auf den letzten Tag des 11. Monats nach Abschluss des Geschäftsjahres fest (siehe Artikel 52). So müsste zum Beispiel die Erklärung in Bezug auf die nationale Ergänzungssteuer für ein am 31. Dezember 2024 endendes Geschäftsjahr spätestens am 30. November 2025 eingereicht werden.

Wir haben jedoch beschlossen, eine Verlängerung zu gewähren. Die Frist für die Einreichung der Erklärungen in Bezug auf die nationale Ergänzungssteuer für die Geschäftsjahre,

  • die am oder nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, und
  • frühestens am 1. Januar 2024 und spätestens am 30. Juni 2025 enden,

wird bis einschließlich 30. Juni 2026 verlängert.

Das bedeutet, dass für alle Erklärungen in Bezug auf die nationale Ergänzungssteuer, deren gesetzliche Einreichungsfrist vor dem 30. Juni 2026 liegt, eine Frist bis spätestens 30. Juni 2026 gewährt wird.

Die praktischen Richtlinien und technischen Unterlagen zum Erklärungsverfahren werden wir Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.