Am 18. Mai 2026 veröffentlichte die OECD den gemeinsamen Standpunkt der umsetzenden Hoheitsgebiete zur zentralen Einreichung und zum Austausch von GloBE-Informationen.
33 der 37 Durchführungsländer, in denen ab dem Geschäftsjahr 2024 eine Meldepflicht besteht und in denen multinationale Unternehmensgruppen (MNE Groups) ihren GloBE Information Return (GIR) bis zum 30. Juni 2026 einreichen müssen, haben erklärt, dass sie eine zentrale Einreichung der GIR akzeptieren werden, sofern diese spätestens bis zum 31. Dezember 2026 ausgetauscht werden.
Um diesen Austausch zu ermöglichen, müssen die Länder das multilaterale Abkommen zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (GIR MCAA) unterzeichnen und in Kraft setzen. Es wird erwartet, dass einige Länder das GIR MCAA nicht vor dem 30. Juni 2026 anwenden können, wohl aber vor Ablauf der Austauschfrist am 31. Dezember 2026.
Die betroffenen Länder, darunter Belgien, haben vereinbart, die Verpflichtungen flexibel anzuwenden: Sie werden weder Geldbußen verhängen noch die lokale Einreichungspflicht durchsetzen, sofern die GIR zentral in einem anderen Durchführungsland eingereicht und dies rechtzeitig über die GIR-Meldung mitgeteilt wird.
Sollte die zentrale Einreichung letztendlich nicht rechtzeitig an ein Land weitergeleitet werden, behält sich dieses Land jedoch das Recht vor, nachträglich Maßnahmen zu ergreifen und eine lokale Einreichung zu fordern. Sollte Belgien eine lokale Einreichung verlangen, wird es dies rechtzeitig mitteilen und eine Frist für die Einreichung festlegen. Belgien wird keine Geldbuße verhängen, wenn die Einreichung fristgerecht erfolgt ist.
In der Anlage des gemeinsamen Standpunkts ist die Liste der Länder* enthalten, die voraussichtlich für die zentrale Einreichung für das Geschäftsjahr 2024 bereit sein werden.
Dieser Grundsatz gilt auch für EU-Mitgliedstaaten, die die Umsetzung von DAC9 nicht fristgerecht vorgenommen haben.
*Da Zypern kein Mitglied des Inclusive Framework on BEPS ist, wird das Land nicht in dieser Liste aufgeführt; auf der Grundlage der EU-Richtlinie gilt Zypern jedoch ebenfalls als Land, das für die zentrale Einreichung in Frage kommt.