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Pillar 2 - Eröffnung des Systems zur verpflichtenden Anmeldung für multinationale Unternehmensgruppen und große Gruppen

Datum:

Wie in der Mitteilung vom 30. Mai 2024 angekündigt, müssen sich multinationale Unternehmensgruppen (MNU) und große inländische Gruppen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro im Rahmen des Projekts Säule 2 bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) registrieren lassen.

Die Modalitäten werden durch den Königlichen Erlass vom 15. Mai 2024 gesetzlich geregelt, der am 29. Mai 2024 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde. Heute öffnen wir außerdem das Meldesystem.
 

Wie wird die Anmeldung übermittelt?

Um sich bei der ZDU registrieren zu können, muss sich die MNU oder die große inländische Gruppe beim FÖD Finanzen identifizieren, indem sie ein Anmeldeformular über MyMinfin übermittelt („Meine beruflichen Anwendungen > Säule 2“).
 

Innerhalb welcher Frist?

Die MNU oder die große inländische Gruppe muss das Anmeldeformular spätestens 30 Tage nach Beginn des Steuerjahres, für das die Gruppe in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 19. Dezember 2023 fällt, übermitteln.

Um jedoch denjenigen, die ihr erstes Steuerjahr bereits begonnen haben oder bald beginnen werden, genügend Zeit zu geben, um die geforderten Informationen zu sammeln, wird eine Frist von bis zu 45 Tagen nach der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 2024 im Belgischen Staatsblatt gewährt. Das bedeutet, dass wir das Anmeldeformular spätestens am 13. Juli 2024 erhalten müssen.
 

Weitere Informationen?

  • Weitere Informationen über die Anmeldung zur Eintragung in die ZDU und die Kontaktdaten für Hilfe bei Problemen finden Sie auf der Seite des E-Service Pillar 2.
  • Sehen Sie sich auch unsere FAQs an. Wir aktualisieren sie regelmäßig.