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Pillar 2 - Baldige Eröffnung des Systems zur verpflichtenden Anmeldung für multinationale Unternehmensgruppen und große Gruppen

Datum:

Multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen, die der Mindeststeuer für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen unterliegen, die mit dem Gesetz vom 19. Dezember 2023 eingeführt wurde, registrieren sich bei der Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) oder sind dort bereits registriert.

Um sich bei der ZDU registrieren zu können, muss die multinationale Unternehmensgruppe oder die große inländische Gruppe beim FÖD Finanzen über ein auf MyMinfin bereitgestelltes Anmeldeformular (Meine beruflichen Anwendungen > Säule 2) angemeldet werden.

Die Anmeldung einer multinationalen Unternehmensgruppe oder einer großen inländischen Gruppe muss spätestens 30 Tage nach Beginn des Geschäftsjahres erfolgen, für das die multinationale Unternehmensgruppe oder die große inländische Gruppe in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 19. Dezember 2023 fällt.

Um jedoch denjenigen, die ihr erstes Geschäftsjahr bereits begonnen haben oder bald beginnen werden, genügend Zeit zu geben, um die geforderten Informationen zu sammeln, wird die Frist für die Anmeldung in jedem Fall bis 45 Tage nach der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 2024 im Belgischen Staatsblatt gewährt.

Bei einer gültigen Anmeldung wird der FÖD Finanzen die multinationale Unternehmensgruppe oder die große inländische Gruppe bei der ZDU registrieren. Anschließend wir die Unternehmensnummer der Gruppe per E-Mail an die Einheit gesendet, die die Gruppe angemeldet hat.

Weitere Informationen über die Anmeldung zur Eintragung in die ZDU und die Kontaktdaten für die Unterstützung bei Problemen finden Sie auf der Seite des E-Service Pillar 2.