Wir verlängern die Frist für die Einreichung der Gesellschaftssteuererklärungen, Erklärungen zur Steuer der Gebietsfremden/Gesellschaften und Erklärungen zur Steuer der juristischen Personen, für die die Frist vom 30. September 2025 bis zum 9. Oktober 2025 einschließlich festgelegt wurde, bis zum 10. Oktober 2025 einschließlich.
Update 08.08.2025
Wenn Sie Ihre Erklärung spätestens am 29. August 2025 einreichen und:
- diese zu einer Zahlung führt, werden wir sie erst ab dem 1. Oktober 2025 bearbeiten. Wenn Sie die Erklärung im August einreichen, müssen Sie also nicht früher zahlen als bei einer Einreichung im September.
- Sie Anspruch auf eine Erstattung haben, werden wir Ihre Erklärung vorrangig bearbeiten. Abgesehen von Ausnahmefällen erhalten Sie die Erstattung also spätestens Ende Dezember 2025.
Müssen Sie eine Erklärung zur Gesellschaftssteuer, zur Steuer der juristischen Personen oder zur Steuer der Gebietsfremden/Gesellschaften einreichen? Biztax ist jetzt für das Steuerjahr 2025 verfügbar.
Fristen
Das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärungen mit den Bilanzstichtagen vom 31. Dezember 2024 bis zum 28. Februar 2025 einschließlich ist der 30. September 2025.
Wenn Sie Ihre Erklärung spätestens am 29. August 2025 einreichen und Anspruch auf eine Erstattung haben, werden wir Ihre Erklärung vorrangig bearbeiten. Abgesehen von Ausnahmefällen erhalten Sie die Erstattung also spätestens Ende Dezember 2025.