Datum:
Am 1. Januar 2025 tritt das Gesetz zur Modernisierung der Mehrwertsteuerkette und der Einnahme von Steuerforderungen und nichtsteuerlichen Forderungen innerhalb des FÖD Finanzen in Kraft.
Dieses ehrgeizige Projekt ist nicht nur für den FÖD Finanzen von größter Bedeutung, sondern auch für die Steuerpflichtigen sowie für die Buchprüfer und Steuerberater.
Das Ziel ist klar: mehr Flexibilität, Klarheit und Vereinfachung für alle Beteiligten und Förderung von regelkonformem Verhalten.
Was ändert sich für die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen?
- Verlängerung der Fristen: Steuerpflichtige, die vierteljährliche Erklärungen einreichen, erhalten längere Fristen für die Einreichung und Zahlung.
- Abschaffung der Möglichkeit, eine berichtigende periodische Erklärung nach der gesetzlichen Frist für die Einreichung einzureichen
- Einführung einer Frist für die Beantwortung von Auskunftsersuchen
- Einführung des Vorschlags einer Ersatzerklärung für den Fall, dass keine periodische MwSt.-Erklärung eingereicht wird
- Angepasste Geldbußen
- Das MwSt.-Rückstellungskonto ersetzt das MwSt.-Verrechnungskonto.
- Vereinfachte Verwaltung über MyMinfin: Abfrage und Verwaltung der finanziellen Lage an einem Ort
- Angepasste Regeln für MwSt.-Erstattungen
- Neue Kontonummern für die Zahlung der MwSt.
- Möglichkeit, die Mehrwertsteuer per Banklastschrift zu zahlen
Diese Neuerungen werden schrittweise zwischen dem 1. Januar 2025 und Anfang 2026 eingeführt.