Der FÖD Finanzen hat derzeit technische Schwierigkeiten bei der Verarbeitung bestimmter Mehrwertsteuerzahlungen und Mehrwertsteuerrückstellungen.
Infolgedessen wurden einige verbuchte Beträge nicht korrekt den Schulden aus den periodischen Mehrwertsteuererklärungen oder dem Saldo des Mehrwertsteuer-Verrechnungskontos zugeordnet. Diese Unregelmäßigkeit hat in einigen Fällen dazu geführt, dass für die periodischen Mehrwertsteuererklärungen vom Juni und vom zweiten Quartal automatisch eine Zahlungsaufforderung versandt wurde, obwohl die betreffenden Beträge bereits entrichtet worden waren.
Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben?
Wenn Sie Ihre Zahlung bereits vorgenommen haben, müssen Sie nichts unternehmen. Ihre Zahlung wird auf Grundlage des Wertstellungsdatums berücksichtigt, und aufgrund dieses technischen Problems werden Ihnen weder Verzugszinsen noch Geldbußen auferlegt. Falls Sie Ihre Zahlung noch nicht oder nur teilweise vorgenommen haben, bitten wir Sie, diese unverzüglich zu leisten. Andernfalls wird Ihnen eine neue Zahlungsaufforderung mit einem aktualisierten Betrag zugesandt, der die bereits verbuchten Zahlungen berücksichtigt. Die betroffenen Akten werden derzeit bearbeitet und berichtigt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis
Der FÖD Finanzen ist sich der Unannehmlichkeiten bewusst, die diese Situation für die Steuerpflichtigen und ihre Bevollmächtigten verursachen kann. Unsere Dienste sind umfassend mobilisiert, um die betroffenen Akten zu berichtigen und die ordnungsgemäße Verarbeitung von Zahlungen und Rückstellungen schnellstmöglich wiederherzustellen.