Wie in der Mitteilung vom 22. November 2024 angekündigt, tritt das Gesetz zur Modernisierung der Mehrwertsteuerkette und der Einnahme von Steuerforderungen und nichtsteuerlichen Forderungen innerhalb des FÖD Finanzen am 1. Januar 2025 in Kraft.
Ein Rundschreiben ist ebenfalls vorgesehen, das die neuen Vorschriften in der Praxis erklären soll.
Um ein klares und für die Steuerpflichtigen und ihre Buchprüfer und Steuerberater leicht anwendbares Rundschreiben zu erstellen, werden der FÖD Finanzen und das Institute for Tax Advisors and Accountants (ITAA) die Konzertierungen Anfang Januar 2025 fortsetzen.
Das Ergebnis dieses Gesprächs sollte spätestens Mitte Januar mit der Veröffentlichung des Rundschreibens und des angepassten MwSt.-Zeitplans vorliegen. Die Fristen bis Ende April 2025 sind jedoch bereits bestätigt, um die Kontinuität zu gewährleisten.