Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

MwSt.-Verpflichtungen für Umsätze von Mai 2020: Rückkehr zur üblichen Frist für Einreichung und Zahlung

Datum:

MwSt.-Erklärung und innergemeinschaftliche Liste

Für die MwSt.-Erklärung und die innergemeinschaftliche Liste der Umsätze von Mai 2020 gelten erneut die üblichen Fristen für die Einreichung und die Zahlung.

Bis spätestens 20.06.2020 müssen Sie:

  • die MwSt.-Erklärung und die innergemeinschaftliche Liste von Mai 2020 einreichen,
  • die Zahlung für die Umsätze von Mai 2020 ausführen.

Sie müssen also die geschuldete MwSt. für die Erklärung von Mai 2020 vor der für die Erklärung von April 2020 geschuldeten MwSt. zahlen.

Sind Sie Inhaber einer Genehmigung zur monatlichen Erstattung der MwSt. oder kommen Sie in den Genuss einer beschleunigten Erstattung aufgrund des „Starter“-Status? Sie müssen die Erklärung für die Umsätze von Mai 2020 ebenfalls bis spätestens 20.06.2020 einreichen.

Kundenliste

Haben Sie Ihre MwSt.-Tätigkeit nach dem 30. April 2020 eingestellt? Sie müssen Ihre Kundenlisten innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Tätigkeitseinstellung einreichen.