Bei allen periodischen Erklärungen, die vor dem 1. Oktober 2025 eingereicht werden, können die Steuerpflichtigen jederzeit die Erstattung des gesamten Beitrags des verfügbaren Guthabens erhalten, indem sie das Kästchen „Erstattungsantrag“ in ihrer Erklärung ankreuzen.
Bei der monatlichen Erklärung für Januar 2025 (die Frist für die Einreichung ist der 20. Februar) war es mit Intervat bis zum 18. Februar um 13 Uhr nicht möglich, dieses Kästchen anzukreuzen, wenn die Erklärung eine Schuld oder ein Guthaben unter 50 Euro auswies. Intervat wurde inzwischen angepasst, um dieses Problem zu lösen.
Konnten Sie für Januar 2025 keine Erstattung in Intervat beantragen?
Sie können:
- vorzugsweise Ihre Erklärung noch bis zum 20. Februar ändern oder
- außerhalb der Erklärung eine Erstattung beantragen.