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Mundmasken und hydroalkoholische Gele – ermäßigter MwSt.-Satz in Höhe von 6 %: Verlängerung bis zum 30. September 2021

Datum:

Die befristete Maßnahme sah einen ermäßigten MwSt.-Satz für Mundmasken und hydroalkoholische Gele bis zum 30. Juni 2021 vor.

Die Finanzkommission der Kammer hat einen Gesetzentwurf angenommen, der die Verlängerung der Anwendung eines ermäßigten MwSt.-Satzes für Mundmasken und hydroalkoholische Gele vom 1. Juli 2021 bis zum 30. September 2021 vorsieht.

Dieser ermäßigte MwSt.-Satz ist auf Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren anwendbar.

Sobald die Maßnahme endgültig vom Parlament beschlossen und das Gesetz im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde, wird ein Rundschreiben veröffentlicht.

Die Einfuhr von Mundmasken und hydroalkoholischen Gelen (zur Bekämpfung von Covid-19) bleibt bis zum 31. Dezember 2021 von Einfuhrabgaben und der MwSt. bei der Einfuhr befreit. Diese vollständige Befreiung von der MwSt. bei der Einfuhr hat Vorrang vor der Anwendung des vorübergehend ermäßigten MwSt.-Satzes in Höhe von 6 %.