Die derzeit geltende befristete Maßnahme, die einen ermäßigten MwSt.-Satz für Mundmasken und hydroalkoholische Gele vorsieht, wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Der ermäßigte MwSt.-Satz in Höhe von 6 % gilt für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe oder Einfuhren solcher Güter in bzw. nach Belgien.
Die Einfuhr von Mundmasken und hydroalkoholischen Gelen (zur Bekämpfung von Covid-19) bleibt bis zum 31. Dezember 2022 von Einfuhrabgaben und der MwSt. bei der Einfuhr befreit. Diese vollständige Befreiung von der MwSt. bei der Einfuhr hat Vorrang vor der Anwendung des vorübergehend ermäßigten MwSt.-Satzes in Höhe von 6 %.