Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hat Ihr minderjähriges Kind eine Nachricht über die eBox erhalten, in der es aufgefordert wird, seine Steuererklärung einzureichen?

Datum:

Wenn Ihr Kind keine Einkünfte hat, muss es eigentlich nichts tun. Es muss keine Erklärung einreichen und Sie brauchen diese Nachricht nicht weiter zu beachten.

Dies gilt ebenfalls:

  • wenn Ihr Kind ausschließlich eine Studienbörse oder Kindergeld erhält. Diese Einkünfte müssen nicht angegeben werden
  • wenn Ihr Kind ausschließlich Immobilien- oder Mobilieneinkünfte hat. Diese Einkünfte müssen in Ihre Erklärung aufgenommen werden.

Wenn Ihr Kind Berufseinkünfte (zum Beispiel einen Studentenjob) oder verschiedene Einkünfte (zum Beispiel eine Unterhaltsleistung) hat, muss es jedoch eine Erklärung einreichen oder seinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung überprüfen.