Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Möchten Sie sich an einen Buchhalter wenden, um Ihre Steuererklärung einzureichen? Benachrichtigen Sie ihn vor dem 31. August 2020, um Ihre Vollmacht zu aktivieren.

Datum:

Ein Buchhalter (Buchhaltungsexperte, Fiskalist usw.) kann Ihre Steuererklärung noch rechtzeitig bis zum 22. Oktober 2020 einreichen. Dazu benötigt er eine Vollmacht.

Haben Sie Ihre Vollmacht noch nicht aktiviert? Aktivieren Sie diese bei dem Buchhalter Ihrer Wahl, vorzugsweise vor dem 31. August 2020. Damit vermeiden Sie, dass Sie ein Erinnerungsschreiben wegen Nicht-Einreichung Ihrer Steuererklärung erhalten.

Weitere Informationen