Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Sie sind Inhaber einer Autowerkstatt, Karosseriebauer, Autohändler usw.? Beantragen Sie Ihre MwSt.-Bescheinigungen für Handelszulassungskennzeichen bis spätestens 7. Dezember 2020.

Datum:

Ab dem 1. Januar 2021 ändern sich die Regeln für die Handelszulassungskennzeichen (siehe Website des FÖD Mobilität). Zur Anpassung unserer IT-Systeme ist eine Übergangszeit am Ende des Jahres erforderlich.

Wir bitten Sie, uns Ihre Anträge für MwSt.-Bescheinigungen für Handelszulassungskennzeichen zukommen zu lassen:

  • entweder bis spätestens 7. Dezember 2020. Die Bescheinigungen werden bis spätestens 11. Dezember 2020 an den FÖD Mobilität gesandt.
    Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es uns (vorzugsweise) per E-Mail oder per Post zu.
  • oder ab Januar 2021 und bis zum 28. Februar 2021.
    Sie können Ihre Anträge dann online über MyMinfin stellen: einfacher, sicherer, schneller. Es wird dann auch ein neues PDF-Formular auf unserer Website verfügbar sein.

Anträge, die zwischen dem 8. und 31. Dezember 2020 eingehen, werden nicht bearbeitet. Sie müssen Ihren Antrag dann erneut einreichen (über MyMinfin oder über das neue PDF-Formular).