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Fristen für die Einreichung der Erklärungen zur Gst., StjP und StGF/G Steuerjahr 2020

Datum:

Allgemeine Regel

Ab dem Bilanzdatum haben Sie, unabhängig vom Datum der Generalversammlung, eine Frist von 7 Monaten, um Ihre Erklärung einzureichen.

  • Diese Frist von 7 Monaten beginnt am 1. Tag des Monats nach dem Monat des Bilanzdatums.
  • Fällt das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den 1. darauffolgenden Werktag.

Ausnahme

Für die Bilanzdaten vom 31.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 gilt eine zusätzliche Frist für die Einreichung der Erklärung bis einschließlich 24.09.2020.

Für wen?

Dieses Verfahren gilt für alle juristischen Personen:

  • unabhängig von der Art der Einreichung (online/auf Papier)
  • unabhängig von der Rechtsform (gewöhnliches Statut/aufgelöste Gesellschaften)
  • unabhängig von der Art der Erklärung (GSt., StjP, StGF/G)

Übersicht

In dieser Übersicht finden Sie alle Einreichungsfristen nach Bilanzdatum.