In der Mitteilung vom 25 Juni 2025 haben wir angekündigt, dass die Verpflichtung zur Installation des neuen zugelassenen Registrierkassensystems (RKS 2.0)[1] aus Gründen der Toleranz auf den 1. Januar 2026 verschoben wurde.
Das aktuelle Angebot zugelassener Kassen und Fiscal Data Modules (FMD) bleibt jedoch unzureichend, um sofort alle Bedürfnisse des Sektors zu decken.
Außerdem ist die Analyse zur Übertragung dieser Verpflichtung auf andere Arten von Betrieben[2] noch nicht abgeschlossen.
Deshalb haben wir beschlossen, den Toleranzzeitraum bis einschließlich 31. März 2026 zur verlängern. Die neue Gesetzgebung zur Einführung des RKS 2.0 und/oder zur Erweiterung der betroffenen Zielgruppe wird folglich angepasst.
Konkret bedeutet dies: Wenn Ihr Horeca-Betrieb zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. März 2026 ein zugelassenes Registrierkassensystem installieren muss, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können sofort auf das RKS 2.0 umstellen, sobald Sie über eine zugelassene Kasse und ein zugelassenes FDM verfügen.
- Sie können sich online für das RKS 2.0 registrieren, bis Ihre Kasse und Ihr FDM tatsächlich geliefert werden. Die Online-Umgebung für die Kommunikation mit dem FDM 2.0 ist verfügbar und wird in den nächsten Monaten weiter ausgebaut.
- Sie können ebenfalls ein RKS 1.0 (das aktuelle System) installieren, um Ihre steuerlichen Pflichten während des Toleranzzeitraums zu erfüllen.
Listezugelassener Kassensoftwares und FDM 2.0 (auf Französisch)
1 Artikel 21bis des Königlichen Erlasses Nr. 1 vom 29. Dezember 1992 über Maßnahmen im Hinblick auf die Gewährleistung der Zahlung der Mehrwertsteuer und Königlicher Erlass vom 30. Dezember 2009 zur Bestimmung der Definition eines Registrierkassensystems und der Bedingungen, die ein solches System erfüllen muss, zuletzt abgeändert durch den Königlicher Erlass vom 24. April 2024.
2 Vorschlag zur Abänderung von Artikel 21bis des vorerwähnten Königlichen Erlasses Nr. 1.