Erneuerung Ihrer Handelszulassungskennzeichen
Sie besitzen Handelskennzeichen („Händlerkennzeichen“, „Probefahrtkennzeichen“ oder „Berufskennzeichen“)? Wie in den vergangenen Jahren können Sie ab dem 1. Oktober wieder eine MwSt.-Bescheinigung beantragen, um diese zu erneuern.
Ab dem 1. Oktober können Sie Ihre Anträge online über MyMinfin stellen: einfacher, sicherer, schneller.
Das äußerste Datum für Ihre Anträge ist der 28. Februar 2022.
Erneuerung der Berufskennzeichen
Wegen eines technischen Problems werden die Anträge auf Erneuerung von Berufskennzeichen erst ab November behandelt.
Karossiers oder Fahrzeugreparateure
Seit dem 1. Januar 2021 können Karossiers und Fahrzeugreparateure ein Berufskennzeichen beantragen. Das Probefahrtkennzeichen ist jetzt hauptsächlich den Fahrzeugherstellern vorbehalten.
Sie sind Karossier oder Fahrzeugreparateur und besitzen 2021 noch ein Probefahrtkennzeichen? Dann können Sie für 2022 keine Erneuerung dieses Kennzeichens beantragen. Das erste Berufskennzeichen müssen Sie direkt bei der DIV beantragen. Sie brauchen keine MwSt.-Bescheinigung beim FÖD Finanzen zu beantragen.