Handeln Sie mit alkoholischen Getränken oder Tabak? Dann beantragen Sie ab dem 1. Mai 2025 über MyMinfin Ihre Bewilligung für „Händler von Alkohol und Tabak“

Datum:

Ab dem 1. Mai 2025 ist die neue Bewilligung „Händler von Alkohol und Tabak“ in MyMinfin verfügbar.

Wer muss diese Bewilligung beantragen?

Sie ist für folgende Händler Pflicht:

  • Händler von Ethylalkohol und/oder alkoholischen Getränken, die bereits in Belgien in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt worden sind (= Akzisen bereits gezahlt),
    Achtung! Für Einrichtungen wie Hotels, Restaurants und Cafés, in denen die alkoholischen Getränke nur vor Ort konsumiert werden, muss diese Bewilligung nicht beantragt werden.
  • Händler von verarbeitetem Tabak (sprich Zigaretten, Zigarren, Rauchtabak – Tabak zum Selbstdrehen, Blunts, Pfeifentabak –, Wasserpfeifentabak und Erzeugnisse auf Cannabisbasis) und/oder tabakähnlichen Erzeugnissen (sprich erhitzte Tabakerzeugnisse – noch nicht erlaubt – und E-Liquids), die bereits in Belgien in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt worden sind (= Akzisen bereits gezahlt und mit Steuerzeichen versehen),
  • Händler von Rohtabak (unverarbeiteter Tabak).

Übergangszeitraum bis zum 31. Oktober 2025 einschließlich

Damit alle Händler die Möglichkeit erhalten, bis zum 1. November 2025 der neuen Regelung zu entsprechen, ist vom 1. Mai 2025 bis zum 31. Oktober 2025 einschließlich ein Übergangszeitraum vorgesehen.

Spätestens zum 1. November 2025 müssen Sie diese neue Bewilligung „Händler von Alkohol und Tabak“ beantragt haben und Inhaber davon sein.

Achtung! Sind Sie bereits Inhaber einer oder mehrerer der folgenden Bewilligungen?

  • Bewilligung „Ethylalkohol und alkoholhaltige Getränke – Händler“
  • Berufsanmeldung „108“ – Händler von Tabakwaren, die bereits in Belgien in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt worden sind
  • Berufsanmeldung „108“ – Händler von Rohtabak

Diese Bewilligungen, die durch die neue Bewilligung „Händler von Alkohol und Tabak“ ersetzt werden, bleiben während des Übergangszeitraums gültig.

Beantragungsverfahren

Die neue Bewilligung muss ausschließlich über das Portal MyMinfin beantragt werden.

Die Ausstellung dieser neuen Bewilligung erfolgt völlig automatisch und sofort. Sie können die neue Bewilligung auch direkt in MyMinfin einsehen und gegebenenfalls selbst ausfüllen/ändern.

Weitere Informationen zur neuen Bewilligung „Händler von Alkohol und Tabak“.