Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Gebietsfremde: Vergessen Sie nicht sich registrieren zu lassen, um Ihre Erklärung zu erhalten.

Datum:

Arbeiten Sie in Belgien, wohnen aber nicht ständig dort? Oder wohnen Sie im Ausland, haben aber Einkünfte in Belgien? Sie müssen also eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen.
 
Um Ihre Erklärung zu erhalten, müssen Sie sich so schnell wie möglich online registrieren.
 
Haben Sie 2017 bereits eine Erklärung eingereicht?

Sie müssen sich nicht jedes Jahr registrieren. Wenn Sie bereits eine Erklärung für Steuerjahr 2017 (Einkünfte 2016) eingereicht haben, erhalten Sie automatisch eine Erklärung für Steuerjahr 2018 (Einkünfte 2017).
 
Haben Sie die Adresse gewechselt?
 

Sie können uns Ihre neue Adresse online mitteilen. So sind Sie sicher, Ihre Erklärung an der richtigen Adresse zu erhalten.
 
Wann erhalten Sie Ihre Erklärung?
 

Sie erhalten Ihre Erklärung im Laufe des Monats Oktober. Wenn Sie Ende Oktober noch nichts erhalten haben, wenden Sie sich an unser Contact Center.
 
Bis wann müssen Sie Ihre Erklärung einreichen?
 
  • auf Papier: Ihre Erklärung muss bis 8. November 2018 eingereicht werden,
  • online, über Tax-on-Web: bis 6. Dezember 2018. Tax-on-Web wird für die Steuer der Gebietsfremden ab 13. September 2018 zugänglich sein.