Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Steuererklärungen: Fristverlängerung

Datum:

Zwischen dem 31. Januar 2025 und dem 2. Februar 2025 sind IT-Wartungsarbeiten an den E-Services vorgesehen. Damit Sie genügend Zeit haben, um Ihre Erklärungen einzureichen, haben wir entschieden, für die folgenden Erklärungen eine Fristverlängerung bis zum 4. Februar 2025 zu gewähren:

  • Gesellschaftssteuererklärungen, Erklärungen zur Steuer der Gebietsfremden – Gesellschaften und Erklärungen zur Steuer der juristischen Personen mit einer Frist vom 31. Januar 2025 bis einschließlich 3. Februar 2025,
  • Erklärungen gemäß den Artikeln 4 Nr. 4 und 6 des Gesetzes vom 21.12.2022 (DAC7-DPI) mit einer Frist bis zum 31. Januar 2025.