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Fristaufschub in Sachen meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC6)

Datum:

Eine europäische Richtlinie (DAC6 genannt) verlangt, dass Steuerintermediäre dem FÖD Finanzen bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen melden. Diese Meldepflicht sollte im Laufe der nächsten Monate beginnen.

Hinsichtlich der aktuellen Situation und aufgrund einer politischen Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der EU über einen (optionalen) Aufschub wurde entschieden, einen Aufschub von sechs Monaten durch administrative Toleranz zu gewähren. Für die an die belgischen Behörden zu richtenden Meldungen gelten damit folgende Fristen:

  • Meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen, deren erster Schritt zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. Juni 2020 umgesetzt wurde, müssen bis spätestens 28. Februar 2021 gemeldet werden.
  • Der Zeitraum von 30 Tagen beginnt erst ab dem 1. Januar 2021 für:
    • meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 entweder für die Umsetzung bereitgestellt wurden, oder die unmittelbar vor der Umsetzung stehen, oder für die der erste Schritt umgesetzt wurde,
    • die Intermediäre, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 unmittelbar oder über andere Personen Hilfe, Unterstützung oder Beratung im Hinblick auf Konzeption, Vorschlag, Umsetzung, Bereitstellung zur Umsetzung oder Verwaltung der Umsetzung einer meldepflichtigen grenzüberschreitenden Gestaltung leisten.
  • Ein erster periodischer Bericht über eine „marktfähige“ Gestaltung muss bis spätestens 30. April 2021 übermittelt werden.

Der Fristaufschub der Meldungen ist sowohl für föderale als auch für regionale Steuern anwendbar, für die der FÖD Finanzen den Steuerdienst gewährleistet.

Publication au Moniteur du 4 juin 2020 de l’arrêté royal du 20.05.2020 d'exécution des articles 18, 31, 33 et 47 de la loi du 20 décembre 2019 transposant la Directive (UE) 2018/822 du Conseil du 25 mai 2018 modifiant la Directive 2011/16/UE en ce qui concerne l'échange automatique et obligatoire d'informations dans le domaine fiscal en rapport avec les dispositifs transfrontières devant faire l'objet d'une déclaration.

Siehe auch FAQ: DAC 6 – Melding van grensoverschrijdende constructies  / DAC 6 - Déclaration des dispositifs transfrontières