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Erklärung StnP - In MyMinfin genannte Frist - Einzelheiten für Bevollmächtigte

Datum:

Ihr Kunde muss eine Erklärung einreichen

In MyMinfin > Meine Erklärung wird eine dieser 3 Fristen genannt:

  • 30. Juni 2023 für Steuerpflichtige, die eine Erklärung auf Papier erhalten,
  • 18. Oktober 2023, für Steuerpflichtige, die spezifische Einkünfte haben (Gewinne, Profite, Entlohnungen von Unternehmensleitern, Entlohnungen der mithelfenden Ehepartner und/oder ausländische Berufseinkünfte),
  • 15. Juli 2023 in allen anderen Fällen.

Befindet sich Ihr Kunde in einer der folgenden Situationen?

  • Die genannte Frist ist der 30. Juni und er hat keine spezifischen Einkünfte? Dann haben Sie tatsächlich Zeit bis zum 15. Juli 2023.
  • Die genannte Frist ist der 30. Juni oder der 15. Juli und er hat spezifische Einkünfte? Dann haben Sie tatsächlich Zeit bis zum 18. Oktober 2023.

In diesen beiden Fällen müssen Sie nichts in Bezug auf die in MyMinfin genannte Frist unternehmen: Wir werden bei der Bearbeitung der Erklärung automatisch die tatsächliche Frist für die Einreichung berücksichtigen.

Zudem sind wir uns bewusst, dass die Bevollmächtigten eine gewisse Zeit benötigen, um sich an die neuen Fristen anzupassen. Daher werden wir bei Erklärungen mit einer Frist bis zum 15. Juli 2023 flexibel sein.

Ihr Kunde hat einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten

Die Änderung des Vorschlags der vereinfachten Erklärung kann bis zum 15. Juli 2023 über Tax-on-Web vorgenommen werden.

Ihr Kunde hat einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten, hat aber spezifische Einkünfte (Gewinne, Profite, Entlohnungen von Unternehmensleitern, Entlohnungen der mithelfenden Ehepartner und/oder ausländische Berufseinkünfte)?

Sie müssen uns dies vorab mitteilen, um die Frist bis zum 18. Oktober 2023 zu verlängern. Kontaktieren Sie telefonisch das zuständige Amt vorzugsweise vor dem 15. Juli 2023. Ein einfacher Antrag genügt, es müssen keine Belege eingereicht werden.