Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Fehlerhaftes Fälligkeitsdatum auf den zwischen dem 16. und 26. Januar versendeten Steuerbescheiden zur Steuer der natürlichen Personen (Steuerjahr 2022)

Datum:

Aufgrund eines technischen Problems haben die zwischen dem 16. und 26. Januar versendeten Steuerbescheide zur Steuer der natürlichen Personen (Steuerjahr 2022) ein fehlerhaftes Fälligkeitsdatum erhalten.

Auf den Steuerbescheiden ist immer die gewöhnliche Zahlungsfrist von 2 Monaten (anstelle von 4 Monaten) als Fälligkeitsdatum angegeben. Obwohl diese verlängerte Zahlungsperiode von 4 Monaten also nicht auf dem Steuerbescheid vermerkt ist, gilt der vorgesehene Aufschub auch für diese Fälle. Sie müssen nichts weiter unternehmen, um diese verlängerte Frist in Anspruch nehmen zu können.

Wir bitten um Entschuldigung für diese Unannehmlichkeit.

Zur Erinnerung: Am 16. Dezember 2022 haben wir daran erinnert, dass die Föderalregierung beschlossen hat, Bürgern und Unternehmen eine allgemeine verlängerte Zahlungsfrist von 4 statt 2 Monaten für alle Zahlungen für das Steuerjahr 2022 zu gewähren. Folgende Zahlungen sind betroffen:

  • Steuer der natürlichen Personen
  • Gesellschaftssteuer
  • Steuer der Gebietsfremden
  • Steuer der juristischen Personen