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Ermäßigung der MwSt. für Strom, Erdgas und Wärme

Datum:

28.06.2023 - Update: neues Rundschreiben 2023/C/64

Für Haushalte

Bis zum 30. Juni 2023 können Haushalte noch den ermäßigten MwSt.-Satz von 6 % in Anspruch nehmen für:

  • Strom, 
  • Erdgas, das zu Heizzwecken verwendet wird,
  • Wärme über Fernwärmenetze.

Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, wird Ihr Energieversorger automatisch den ermäßigten MwSt.-Satz von 6 % auf Ihre Zwischen- und Endabrechnung für Ihren Verbrauch anwenden.

Der MwSt.-Satz wird ab dem 1. Juli 2023 dauerhaft 6 % betragen.

Wir werden in Kürze ein Rundschreiben veröffentlichen, das sich mit der dauerhaften Regelung befasst, die ab dem 1. Juli 2023 gelten wird. Für jede Energiequelle werden wir den anzuwendenden MwSt.-Satz je nach Verwendungszweck oder Art des Vertrags mit dem Energielieferanten detaillieren.

Für berufliche Nutzer

Seit dem 1. August 2022 können auch berufliche Nutzer den ermäßigten MwSt.-Satz von 6 % in Anspruch nehmen für:

  • Erdgas, das zu Heizzwecken verwendet wird, und
  • Wärme über Fernwärmenetze.

Diese Maßnahme endet am 30. Juni 2023. Ab dem 1. Juli 2023 gilt für berufliche Verwender wieder der normale Satz von 21 %.

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