28.06.2023 - Update: neues Rundschreiben 2023/C/64
Für Haushalte
Bis zum 30. Juni 2023 können Haushalte noch den ermäßigten MwSt.-Satz von 6 % in Anspruch nehmen für:
- Strom,
- Erdgas, das zu Heizzwecken verwendet wird,
- Wärme über Fernwärmenetze.
Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, wird Ihr Energieversorger automatisch den ermäßigten MwSt.-Satz von 6 % auf Ihre Zwischen- und Endabrechnung für Ihren Verbrauch anwenden.
Der MwSt.-Satz wird ab dem 1. Juli 2023 dauerhaft 6 % betragen.
Wir werden in Kürze ein Rundschreiben veröffentlichen, das sich mit der dauerhaften Regelung befasst, die ab dem 1. Juli 2023 gelten wird. Für jede Energiequelle werden wir den anzuwendenden MwSt.-Satz je nach Verwendungszweck oder Art des Vertrags mit dem Energielieferanten detaillieren.
Für berufliche Nutzer
Seit dem 1. August 2022 können auch berufliche Nutzer den ermäßigten MwSt.-Satz von 6 % in Anspruch nehmen für:
- Erdgas, das zu Heizzwecken verwendet wird, und
- Wärme über Fernwärmenetze.
Diese Maßnahme endet am 30. Juni 2023. Ab dem 1. Juli 2023 gilt für berufliche Verwender wieder der normale Satz von 21 %.
Weitere Informationen
- Ausführliche FAQ - Ermäßigung der MwSt. auf Strom (PDF, 267.88 KB)
- Ausführliche FAQ - Ermäßigung der MwSt. auf Erdgas und Wärme (PDF, 284.58 KB)
- Rundschreiben 2022/C/35 über den vorübergehenden ermäßigten MwSt.-Satz für die Lieferung von Strom und die monatliche MwSt.-Erstattung
- Rundschreiben 2022/C/48 über den vorübergehenden ermäßigten MwSt.-Satz für die Lieferung von Strom, für die Lieferung von Erdgas und Wärme über Fernwärmenetze und die monatliche MwSt.-Erstattung
- Rundschreiben 2022/C/67 und 2023/C/39 über die Verlängerung und Ausweitung der Maßnahmen
- Rundschreiben 2023/C/9 über den vorübergehenden ermäßigten MwSt.-Satz für die Lieferung von Wärme durch ein mit Gas betriebenes kollektives Heizungssystem
- Rundschreiben 2023/C/64 über den ermäßigten MwSt.-Satz für die Lieferung von Strom, für die Lieferung von Erdgas und Wärme über Fernwärmenetze