Datum:
Sie können noch bis zum 31. März 2021 über Tax-on-Web (MyMinfin) (verspätete) Erklärungen zur Steuer der natürlichen Personen oder zur Steuer der Gebietsfremden - natürliche Personen für die Einkünfte 2019 (Steuerjahr 2020) einreichen.
Ab dem 1. April 2021 müssen Sie diese Erklärungen für das Steuerjahr 2020 in Papierform einreichen. Wenn Sie keine Erklärung auf Papier erhalten haben, wenden Sie sich an das für Ihren Kunden zuständige Amt (Team Aktenverwaltung).