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Erklärungen StnP Steuerjahr 2022 (Negativsaldo): Rückmeldung in Bezug auf den Vorteil für Erklärungen, die spätestens am 31. August 2022 eingereicht wurden

Datum:

Wie auf der Pressekonferenz zur Erklärung StnP 2022 angekündigt, wurde für Erklärungen, die spätestens am 31. August 2022 von einem Bevollmächtigten eingereicht wurden und einen Negativsaldo aufwiesen, ein Vorteil gewährt: eine schnellere Erstattung.

So wurden 81 % dieser Erklärungen bis Ende September 2022 in die Heberolle eingetragen.

Die restlichen Erklärungen konnten aufgrund der Feststellung potenzieller Fehler nicht in diesem Zeitraum in die Heberolle eingetragen werden. Dies ist der normale Arbeitsablauf für die Eintragung in die Heberolle: Für solche Erklärungen ist ein manuelles Eingreifen erforderlich, was zwangsläufig zu einer längeren Bearbeitungsfrist führt

Wir werden diesen Vorteil auch für Steuerjahr 2023 weiter anwenden: Erklärungen mit einer Frist bis zum 18. Oktober 2023, die spätestens am 31. August 2023 eingereicht werden, kommen in den Genuss einer schnelleren Erstattung oder einer späteren Zahlung.