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Jährlichen Steuer auf Versicherungsgeschäfte für Malker: neuer Aufschub bis zum 20. Oktober 2024

Datum:

Sind Sie Versicherungsmakler und werden Sie für Ihre Vermittlung über einen Vertrag, den Sie mit Ihrem Kunden (dem Versicherungsnehmer) abgeschlossen haben, bezahlt?

Infolge der Gesetzesänderung, die durch das Gesetz vom 28. Dezember 2023 (1) eingeführt wurde, unterliegt diese Vergütung auch der jährlichen Steuer auf Versicherungsgeschäfte.

Wegen der praktischen Auswirkungen dieser Änderung und der Tatsache, dass das Gesetz erst am 29. Dezember 2023 veröffentlicht wurde, wird die ursprünglich bis zum 20. Juni 2024 gewährte Frist für die Erklärung und Zahlung der auf diese Vergütungen geschuldeten Steuer bis zum 20. Oktober 2024 verlängert. Diese Fristverlängerung gilt für Erklärungen und Zahlungen für die Monate Januar bis August 2024.

Wenn Sie von dieser Fristverlängerung Gebrauch machen, verwenden Sie  dieses besondere Erklärungsformular (PDF, 136.92 KB).

Für alle anderen Transaktionen bleiben die Fristen für die Erklärung und Zahlung der Steuer unverändert.

(1) Siehe Artikel 176/1 des Gesetzbuches der verschiedenen Gebühren und Steuern, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Dezember 2023 zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen